1–6: Einsetzung der Zufluchtsstädte
Und der HERR redete mit Josua und sprach:
Rede mit den Kindern Israel und sprich: Bestellt euch die Zufluchtsstädte, davon ich euch durch Mose gesagt habe,
dass dahin fliehe, wer eine Seele unversehens und ohne Vorsatz erschlägt; die sollen euch zur Zuflucht sein vor dem Rächer des Blutes.
Und wenn er in eine der Städte flieht, so stelle er sich vor die Tür des Stadttores und rede seine Sache vor den Ohren der Ältesten derselben Stadt; so sollen sie ihn zu sich in die Stadt aufnehmen und ihm einen Ort geben, dass er bei ihnen wohne.
Und wenn der Rächer des Blutes ihm nachjagt, so sollen sie den Totschläger nicht in seine Hand geben; denn er hat seinen Nächsten unversehens geschlagen und ihn zuvor nicht gehasst.
Und er soll in jener Stadt bleiben, bis er vor der Gemeinde gestanden ist zum Gericht und bis der Hohepriester, der zu jener Zeit ist, gestorben ist; danach soll der Totschläger wieder zu seiner Stadt und zu seinem Hause kehren, von dannen er geflohen ist.
7–9: Die benannten Zufluchtsstädte
Da heiligten sie Kedesch in Galiläa auf dem Gebirge Naphtali und Sichem auf dem Gebirge Ephraim und Kirjath-Arba, das ist Hebron, auf dem Gebirge Juda.
Und jenseits des Jordan, gegen Morgen von Jericho, bestimmten sie Bezer in der Wüste auf der Ebene vom Stamm Ruben und Ramoth in Gilead vom Stamm Gad und Golan in Basan vom Stamm Manasse.
Das sind die bestimmten Städte für alle Kinder Israel und für die Fremdlinge, die unter ihnen wohnten, dass dahin fliehe, wer eine Seele unversehens erschlagen hätte, und nicht sterbe durch die Hand des Rächers des Blutes, bis er vor der Gemeinde gestanden hätte.
Josua 20 ordnet die Einsetzung der Zufluchtsstädte an:
- Schutz für Menschen, die unabsichtlich einen Totschlag begangen haben.
- Rechtsverfahren: Schutz gilt bis zur ordentlichen Klärung vor der Gemeinde.
- Zeitliche Begrenzung: Aufenthalt bis zum Tod des amtierenden Hohenpriesters.
- Sechs Städte werden bestimmt, gleichmäßig verteilt westlich und östlich des Jordan und auch für Fremde zugänglich.
Zentrale Themen: Rechtsschutz, Gerechtigkeit, Barmherzigkeit und geordnete Verfahren.
- Gerechtigkeit mit Augenmaß: Das Gesetz unterscheidet zwischen Vorsatz und Unfall – ein früher Ausdruck differenzierter Rechtsprechung.
- Schutz vor Selbstjustiz: Die Zufluchtsstädte begrenzen die Macht des „Rächers des Blutes“ und sichern rechtsstaatliche Verfahren.
- Gemeinschaftliche Verantwortung: Älteste und Gemeinde tragen Verantwortung für Schutz und Urteil.
- Barmherzigkeit und Ordnung: Schutz bedeutet nicht Straffreiheit, sondern Zeit und Raum für gerechtes Urteil.
- Inklusion: Auch Fremdlinge genießen diesen Schutz – bemerkenswert für die damalige Zeit.
- Wie wichtig ist die Unterscheidung von Vorsatz und Fahrlässigkeit in heutigen Rechtssystemen?
- Welche Mechanismen brauchen Gemeinschaften, um Selbstjustiz zu verhindern?
- Wo erleben wir die Spannung zwischen Gerechtigkeit und Barmherzigkeit?
- Was bedeutet es heute, Schutzräume zu schaffen, ohne Verantwortung aufzuheben?
- Welche Lehren lassen sich aus der Einbeziehung von Fremden in rechtlichen Schutz ableiten?
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